Leistungen

Abrechnung ambulanter Leistungen

Wir sichern Ihre ambulante Abrechnung – korrekt, transparent und effizient.

Mit der zunehmenden Ambulantisierung medizinischer Leistungen gewinnen die ambulanten Abrechnungssysteme stetig an Bedeutung. Neben der Abrechnung von Leistungen des AOP-Kataloges (§ 115b SGB V) spielt zunehmend auch die EBM-Abrechnung sowie die Notfallabrechnung gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) eine zentrale Rolle. Insbesondere durch die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) werden immer mehr Leistungen aus dem ökonomisch ungünstigeren stationären Rahmen in die geplant ambulante Erbringung verlagert.

Während die meisten Kodier- und Controllingabteilungen im stationären Bereich über langjährige Erfahrung verfügen, stellt die ambulante Abrechnung für viele MitarbeiterInnen ein noch relativ neues Aufgabenfeld dar. Wir unterstützen Sie dabei, dieses Feld sicher zu erschließen – ohne Bruchstellen in bestehenden Prozessen und in enger Zusammenarbeit mit Ihren internen Teams

Unsere Leistungen
AOP-Abrechnung
  • Kodierung und Abrechnung von Fällen unter konsequenter Umsetzung der Anforderungen aus dem AOP-Katalog (§ 115b SGB V)
  • Unterstützung bei der Prozessgestaltung und -organisation sowie der klinischen Dokumentation
EBM-Abrechnung
  • Unterstützung/Übernahme der ambulanten Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nach den Regeln der Kassenärztlichen Vereinigungen
  • Integration der ambulanten Abrechnung in bestehende Abläufe des Medizincontrollings
  • Schulung von MitarbeiterInnen vor Ort in der korrekten Abrechnung ambulanter Leistungen
Notfallabrechnung
  • Unterstützung/Übernahme der KV-Notfallabrechnung von Ambulanzleistungen
Ihr Nutzen
  • Abrechnungssicherheit in einem für viele Kliniken noch neuen Bereich
  • Fachliche Unterstützung/Übernahme AOP-, EBM- und Notfallabrechnung
  • Entlastung Ihrer internen Teams durch Outsourcing oder Interimsunterstützung
  • Transparenz und Effizienz in allen Abrechnungsprozessen

Unser Ziel: Wir helfen Ihnen, die ambulante Abrechnung genauso sicherzustellen wie die stationäre und schaffen damit die Grundlage für eine verlässliche Refinanzierung Ihrer ambulanten Leistungen.