Leistungen
Anträge für MedTech & Pharma
Damit Ihr Produkt sichtbar wird.
Nicht jedes Produkt ist im bestehenden Kodierungssystem adäquat abgebildet. In solchen Fällen sind gezielte Anträge entscheidend, um neue Kodes zu schaffen oder bestehende Strukturen anzupassen. Diese Verfahren sind komplex, formgebunden und oft langwierig – mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie sicher durch alle notwendigen Schritte.
Unsere Leistungen im Bereich Anträge
ICD-/OPS-Anträge
Fehlt Ihrem Produkt eine korrekte Abbildung über Diagnose- oder Prozedurenschlüssel? Wir unterstützen Sie beim gesamten Antragsverfahren des BfArM, von der inhaltlichen Ausarbeitung bis zur Kommunikation mit Fachgesellschaften oder anderen Antragstellern.
DRG-Anpassungen
Manchmal erfordert die sachgerechte Abbildung eines Produktes (nicht nur) eine Anpassung in den Klassifikationssystemen, sondern auch eine Anpassung der DRG-Systemstruktur. Wir mit entwickeln langjähriger Erfahrung fundierte Anträge zur Einreichung beim InEK und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.
NUB-Anträge (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden)
Für innovative Produkte ist eine Refinanzierung durch NUB-Anträge häufig der Schlüssel zum Markteintritt. Wir kennen die Anforderungen an erfolgreiche NUB-Anträge und begleiten Sie praxisnah und transparent durch das gesamte Verfahren. Wir erstellen Ihre Anträge auf Wusch so, dass sie von interessierten Krankenhäuser direkt im Datenportal des InEK verwendet werden können.
EBM-Anträge für ambulante Leistungen
Gemeinsam entwickeln wir Konzepte, wie Ihr Produkt von Beginn an optimal in der stationären und ambulanten Versorgung verankert wird – abgestimmt auf die Anforderungen von Krankenhäusern, Kostenträgern und Regulatorik. Dies gilt sowohl für Innovationen als auch für Bestandsprodukte Ihres Portfolios.
Unterstützung bei der Antragstellung
Mit der zunehmenden Ambulantisierung medizinischer Verfahren wird die Abbildung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) immer wichtiger. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Vorbereitung und Einreichung von Anträgen an den Bewertungsausschuss. Dazu gehören:
- Unterstützung bei der Anfrage auf Aufnahme einer neuen EBM-Leistung beim Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 3e SGB V in Verbindung mit der Verfahrensordnung des Bewertungsausschusses
- Ausarbeitung der medizinischen und ökonomischen Begründung
- Entwicklung einer strategischen Argumentationslinie und Abgrenzung zu bestehenden EBM-Schlüsseln
So stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt auch im ambulanten Bereich eine tragfähige Vergütung erhält.
Ihr Nutzen
- Fachliche Sicherheit durch langjährige Erfahrung mit allen relevanten Antragsverfahren
- Effiziente Begleitung durch komplexe Prozesse – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Implementierung
- Stärkung Ihrer Marktposition durch frühzeitige, valide und überzeugende Unterlagen
- Ein Ansprechpartner für alle relevanten Kodierungs- und Vergütungsfragen
Unser Ziel: Wir machen Ihr Produkt sichtbar und schaffen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Refinanzierung – im stationären wie auch im ambulanten Bereich.