{"id":11142,"date":"2025-09-01T15:43:02","date_gmt":"2025-09-01T13:43:02","guid":{"rendered":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/?page_id=11142"},"modified":"2026-06-29T02:37:42","modified_gmt":"2026-06-29T00:37:42","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"11142\" class=\"elementor elementor-11142\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9c0f38c e-flex e-con-boxed sc_layouts_column_icons_position_left e-con e-parent\" data-id=\"9c0f38c\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6dbd988 e-con-full e-flex sc_layouts_column_icons_position_left e-con e-child\" data-id=\"6dbd988\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<div data-animation-type=\"block\" class=\"elementor-element elementor-element-b574301 animation_type_block sc_fly_static elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"b574301\" data-element_type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;ta_fadeinup&quot;}\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h6 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Franz + Wenke<\/h6>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div data-animation-type=\"block\" class=\"elementor-element elementor-element-8b062d1 elementor-widget__width-initial elementor-widget-tablet__width-inherit animation_type_block sc_fly_static elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"8b062d1\" data-element_type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;ta_fadeinup&quot;,&quot;_animation_delay&quot;:100}\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div data-animation-type=\"block\" class=\"elementor-element elementor-element-c92348a e-flex e-con-boxed sc_layouts_column_icons_position_left animation_type_block elementor-invisible e-con e-parent\" data-id=\"c92348a\" data-element_type=\"container\" data-settings=\"{&quot;animation&quot;:&quot;ta_fadeinup&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-939b410 e-con-full e-flex sc_layouts_column_icons_position_left e-con e-child\" data-id=\"939b410\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0b6d231 sc_fly_static elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"0b6d231\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a8929e3 ueberschrift elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a8929e3\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p><strong>1.\u00a0<\/strong><b>Geltungsbereich<\/b><\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-5c03c1b text elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5c03c1b\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><ol><li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachstehend: <strong>AGB<\/strong>) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge mit der Franz und Wenke GmbH (nachstehend: <strong>Franz + Wenke<\/strong>) insbesondere f\u00fcr folgende Dienstleistungen: (i) Prozessmanagement &amp; Restrukturierung (ii) Kodierung (iii) Medizincontrolling (iv) MD(K) Management (vi) Abbildungsanalyse (vii) Innovationsfinanzierung (viii) Dokumentations- &amp; Kodierhilfen (ix) Training &amp; Coaching (x) Erstellung von Gutachten, (xi) Schulungen\/Workshops.<\/li><li>Gesch\u00e4ftsbedingungen des <strong>Auftraggeber<\/strong>s finden keine Anwendung, es sei denn, hiervon Abweichendes w\u00e4re zwischen den Parteien vereinbart worden.<\/li><\/ol><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-f2a9ff3 ueberschrift elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"f2a9ff3\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p><strong>2.\u00a0<\/strong><b>Leistungen von Franz + Wenke \/ Abgrenzungen<\/b><\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-9517a75 text elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"9517a75\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><ol><li>Der konkrete Gegenstand und Inhalt der geschuldeten Leistungen von Franz + Wenke ergeben sich aus dem jeweiligen spezifischen Vertrag, soweit ein solcher derartiges beinhaltet. Ansonsten gelten diesbez\u00fcglichen Leistungsbeschreibungen auf der Webseite von Franz + Wenke; ferner gelten die Verpflichtungen aus diesen AGB. Die Leistungspflicht von Franz + Wenke besteht \u2013 sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird \u2013 in der unabh\u00e4ngigen und inhaltlich weisungsfreien Beratung und Information oder Schulung des Auftraggebers als Dienstleistung. Ein Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Insbesondere schuldet Franz + Wenke dem Auftraggeber keine Dokumentationen oder anderweitige Ausarbeitungen, es sei denn, im jeweiligen Vertrag oder in diesen AGB w\u00e4re hierzu abweichendes geregelt. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung \u00fcber die etwaige Umsetzung der von Franz + Wenke empfohlenen oder mit Franz + Wenke abgestimmten Ma\u00dfnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Franz + Wenke die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Ma\u00dfnahmen durch den Auftraggeber begleitet.<\/li><li>Franz + Wenke sind nicht verpflichtet, vom Auftraggeber oder von Dritten f\u00fcr Franz + Wenke zur Verf\u00fcgung gestellte Informationen auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu pr\u00fcfen. Franz + Wenke sind vielmehr berechtigt, vom Auftraggeber mitgeteilte Informationen und \u00fcberlassene Unterlagen sowie \u00fcbermitteltes Zahlenmaterial im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung als vollst\u00e4ndig und richtig zugrunde zu legen. Eine Hinweispflicht f\u00fcr Franz + Wenke an den Auftraggeber besteht nur, wenn Franz + Wenke offenkundige Fehler feststellt, die f\u00fcr jedermann sofort ersichtlich w\u00e4ren.<\/li><li>Die Leistungserbringung von Franz + Wenke erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Sach- und Rechtslage. Franz + Wenke sind nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf zuk\u00fcnftige \u00c4nderungen dieser und\/oder deren Auswirkungen nach Abschluss der Leistungserbringung hinzuweisen, es sei denn, einzelvertraglich ist dazu anderweitiges vereinbart.<\/li><li>Soweit im jeweiligen Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde m\u00fcssen die von Franz + Wenke geschuldeten Leistungen nicht h\u00f6chstpers\u00f6nlich erbracht werden. Franz + Wenke sind berechtigt, sich zur Erf\u00fcllung der vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen, wobei in diesem Fall durch Franz + Wenke im Vorfeld zu pr\u00fcfen ist, dass der Dritte \u00fcber hinreichende Erfahrungen und Qualifikationen verf\u00fcgt, um die geschuldeten Leistungen sachgerecht erbringen zu k\u00f6nnen.<\/li><li>Franz + Wenke schlie\u00dfen die Erbringung rechts- oder steuerberatender T\u00e4tigkeiten als Vertragsbestandteil aus.<\/li><li>Die Leistung von Franz + Wenke gilt in Ermangelung anderer Vereinbarungen dazu als erbracht, wenn das im Vertrag beschriebene Leistungsziel oder Leistungsteilziel erreicht wurde oder die vereinbarte Leistungszeit oder der vereinbarte Leistungsumfang erbracht worden ist. F\u00fcr den Abschluss der Leistungen durch Franz + Wenke ist es unerheblich, ob und wann m\u00f6gliche Empfehlungen von Franz + Wenke seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.<\/li><\/ol><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-40a325e ueberschrift elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"40a325e\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p><strong>3. Vertragsschluss<\/strong><\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-00c3832 text elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"00c3832\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><ol><li>Alle Angebote von Franz + Wenke sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Auftr\u00e4ge k\u00f6nnen Franz + Wenke innerhalb von 4 Wochen nach Zugang annehmen.<\/li><li>Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen Franz + Wenke und dem Auftraggeber ist der best\u00e4tigte Auftrag bzw. der daraus resultierende Vertrag, bestehend aus Angebot bzw. Auftrag und Best\u00e4tigung, einschlie\u00dflich dieser AGB, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist. Der Vertrag kann schriftlich oder in Textform (elektronisch) geschlossen werden; ein m\u00fcndlicher Vertragsschluss wird ausgeschlossen. Dieser Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig und richtig wieder. M\u00fcndliche Zusagen von Franz + Wenke vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Parteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.<\/li><li>Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Erg\u00e4nzungst\u00e4tigkeiten, werden Franz + Wenke den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch Franz + Wenke auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Erg\u00e4nzungst\u00e4tigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.<\/li><\/ol><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-c7fa6c5 ueberschrift elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"c7fa6c5\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p><strong>4.\u00a0<\/strong><b>Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<\/b><\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-a197dff text elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a197dff\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><ol><li>Der Auftraggeber ist verpflichtet, Franz + Wenke alle zur Erf\u00fcllung des Vertrages erforderlichen Informationen und Unterlagen vollst\u00e4ndig und richtig sowie rechtzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen. Soweit der Auftraggeber dieser ihm obliegenden Pflicht nicht oder nicht vollst\u00e4ndig oder nicht rechtzeitig nachkommt stehen Franz + Wenke ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an der Erbringung der Leistung zu. Daneben sind Franz + Wenke berechtigt, nach erfolglos abgelaufener angemessener Nachfrist das Vertragsverh\u00e4ltnis au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen, soweit die unterlassene Mitwirkungspflicht des Auftraggebers Auswirkungen auf die durch Franz + Wenke zu erbringenden Leistungen hat; sind nur abgrenzbare Teile des Vertrages davon erfasst steht Franz + Wenke auch das Recht einer au\u00dferordentlichen Teilk\u00fcndigung zu.<\/li><li>Auf Wunsch von Franz + Wenke ist der Auftraggeber verpflichtet, eine schriftliche Vollst\u00e4ndigkeits- und Richtigkeitserkl\u00e4rung bezogen auf die von ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen und Unterlagen zu erstellen und an Franz + Wenke zu \u00fcbersenden.<\/li><\/ol><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-733c11a ueberschrift elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"733c11a\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p><strong>5. Beratungsleistungen<\/strong><\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-dba6524 text elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"dba6524\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p>1.1. Soweit im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist nimmt Franz + Wenke alle zur Vertragserf\u00fcllung ben\u00f6tigten Daten, insbesondere Daten gem\u00e4\u00df \u00a7 21 KHEntgG, nur per Upload oder unter Nutzung einer vom Auftraggeber bereitgestellten Downloadm\u00f6glichkeit entgegen. Es gilt zudem Ziffer 4.<\/p><p>1.2. Das von den Parteien im Hinblick auf die Erreichung des vertragsgegenst\u00e4ndlichen Zwecks zur Verf\u00fcgung gestellte Background-IP verbleibt im Eigentum der jeweiligen Partei.<\/p><p>1.3. Verbesserungen, die als Foreground-IP aus der Durchf\u00fchrung der Vereinbarung resultieren, stehen dem Auftraggeber zu. Franz + Wenke steht an diesem ein nicht-ausschlie\u00dfliches, nicht-\u00fcbertragbares, zeitlich und territorial unbefristetes, unentgeltliches und unwiderrufliches Recht zur Nutzung zu. Die Nutzung der Ergebnisse im Zusammenhang mit Dritten ist nur zul\u00e4ssig, sofern eine vorherige Erlaubnis vom Auftraggeber, mindestens in Textform, erteilt wurde, die nicht ohne unangemessenen Grund vorweigert werden darf.<\/p><p>1.4. Soweit es sich bei Verbesserungen am Foreground-IP um nicht-\u00fcbertragbare Urheberrechte und\/oder verwandte Schutzrechte im Sinne des Urhebergesetzes handelt, r\u00e4umt Franz + Wenke dem Auftraggeber ein nicht-ausschlie\u00dfliches, nicht-\u00fcbertragbares und unwiderrufliches Recht innerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland ein, dieses Foreground-IP zum Zweck, wie er dieser Vereinbarung zugrunde liegt, zu nutzen.<\/p><p>1.5. Alle Verbesserungen, die w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Vertrages aus dem Sideground-IP resultieren, stehen im alleinigen Eigentum von Franz + Wenke.<\/p><p>1.6. Die einger\u00e4umten Nutzungsrechte beinhalten jeweils das Rechte zur Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung, zur Bearbeitung und Umgestaltung, zur \u00dcbersetzung in fremde Sprachen und zur Nutzung der Arbeitsergebnisse in analoger und digitaler Form. Dies gilt auch f\u00fcr eine Ver\u00f6ffentlichung im Internet einschlie\u00dflich sozialer Netzwerke, Applikationen f\u00fcr mobile Endger\u00e4te oder sonstige Programme.<\/p><p>2.1. Der jeweilige konkrete Verg\u00fctungsanspruch (Pauschale, Tages- und\/oder Stundens\u00e4tze, Spesen, Reisekosten etc.) von Franz + Wenke ergibt sich aus dem entsprechenden Vertrag. Ist dazu im Vertrag nichts vereinbart, sind Franz + Wenke berechtigt, auf der Basis eines Tagessatzes von 2000 \u20ac oder eines Stundensatzes in H\u00f6he von 250 \u20ac abzurechnen; der Auftraggeber ist verpflichtet, diese S\u00e4tze an Franz + Wenke zu zahlen. Spesen und Reisekosten sind an Hand der tats\u00e4chlich, zur Vertragserf\u00fcllung erforderlichen und angefallenen Aufwendungen an Franz + Wenke zu erstatten. Franz + Wenke ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, hierzu berechtigt, Hotelkosten f\u00fcr Hotels einer Klasse bis zu 4 Sternen, Zugfahrten f\u00fcr eine Reise in der 1. Klasse, Flugreisen in der Businessklasse, Mietwagenkosten bis zu einer vergleichbaren Kategorie Sixt PWAR und f\u00fcr jeden gefahrenen Kilometer einen Pauschalbetrag in H\u00f6he von 0,30 \u20ac oder die tats\u00e4chlich angefallenen Kosten (Treibstoff etc.) zu berechnen.<\/p><p>2.2. Rechnungen von Franz + Wenke sind binnen 14 Tagen nach Zugang beim Auftraggeber auf das von Franz + Wenke angegebene Konto zu zahlen.<\/p><p>3.1 Werden angeforderte Vorsch\u00fcsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von Franz + Wenke nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollst\u00e4ndig ausgeglichen, sind Franz + Wenke berechtigt, weitere T\u00e4tigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollst\u00e4ndig beglichen wurde. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Franz + Wenke nach vorangegangener Mahnung mit K\u00fcndigungsandrohung nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Frist den Vertrag fristlos k\u00fcndigen.<\/p><p>3.2 Soweit eine \u00dcberschreitung eines von Franz + Wenke prognostizierten Zeit- oder Verg\u00fctungsumfangs auf Umst\u00e4nden beruhen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, ist Franz &amp; Wenke berechtigt, den hieraus resultierenden Mehraufwand entsprechend den jeweils g\u00fcltigen Tages- bzw. Stundens\u00e4tzen von Franz + Wenke zu beanspruchen.<\/p><ol start=\"4\"><li>Liegt die tats\u00e4chliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% \u00fcber der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach entsprechender Information durch Franz + Wenke ein Wahlrecht; er kann hiernach entweder den Auftrag beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verg\u00fcten oder den Auftrag fortsetzen lassen und die \u00fcberschrittene und weitergehende Zeit zus\u00e4tzlich auf Tages-\/Stundensatzbasis bezahlen.<\/li><\/ol><p>5.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der vereinbarten Vertragsumsetzungen Auftr\u00e4ge \u2013 auch einzeln, soweit abgrenzbar \u2013 k\u00fcndigen. Franz + Wenke sind in diesem Fall berechtigt, die hierauf vereinbarte Verg\u00fctung zu verlangen, es sei denn, der K\u00fcndigung l\u00e4gen Umst\u00e4nde zu Grunde, die der Auftraggeber nicht zu vertreten h\u00e4tte; in diesem Fall kann Franz + Wenke den hierauf entfallenden entgangenen Gewinn beanspruchen, wobei die Parteien hierf\u00fcr, soweit Franz + Wenke keinen anderweitigen Nachweis f\u00fcr einen Gewinnausfall f\u00fchren will, die Anwendbarkeit von \u00a7 648 S. 3 BGB vereinbaren \u2013 dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Anspruch von Franz + Wenke nachzuweisen. Ist eine Verg\u00fctung nach Zeitaufwand oder nach Anzahl bestimmter Einzelleistungen vereinbart gilt als Bemessungsgrundlage hierf\u00fcr der durchschnittliche Zeit- bzw. Einzelleistungsaufwand von 3 Monaten aus mit diesem Auftrag vergleichbaren Auftr\u00e4gen, soweit sich der Aufwand nicht aus dem konkreten, beendeten Auftrag herleiten l\u00e4sst.<\/p><p>5.2 Nach Beginn der vereinbarten Vertragsumsetzung kann jede Partei Auftr\u00e4ge \u2013 auch einzeln, soweit abgrenzbar \u2013 ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende k\u00fcndigen. Erbrachte Leistungen sind bis zum Beendigungszeitpunkt durch Franz + Wenke abzurechnen. Das Recht zum Ausspruch einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung bleibt hiervon beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen unber\u00fchrt.<\/p><p>5.3 \u00a0Konnte Franz + Wenke den Vertrag wirksam au\u00dferordentlich k\u00fcndigen, kann Franz + Wenke dem Auftraggeber entweder die bis zum K\u00fcndigungszeitpunkt tats\u00e4chlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtverg\u00fctung abz\u00fcglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen; f\u00fcr den letzteren Fall vereinbaren die Parteien hierzu, soweit Franz + Wenke keinen anderweitigen Nachweis f\u00fcr einen Gewinnausfall f\u00fchren will, die Anwendbarkeit von \u00a7 648 S. 3 BGB, wobei es dem Auftraggeber unbenommen bleibt, einen geringeren Anspruch von Franz + Wenke nachzuweisen. Ist eine Verg\u00fctung nach Zeitaufwand oder nach Anzahl bestimmter Einzelleistungen vereinbart gilt als Bemessungsgrundlage hierf\u00fcr der durchschnittliche Zeit- bzw. Einzelleistungsaufwand von 6 Monaten aus mit diesem Auftrag vergleichbaren Auftr\u00e4gen, soweit sich der Aufwand nicht aus dem konkreten, beendeten Auftrag herleiten l\u00e4sst.<\/p><p>5.4 Erweist sich eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung des Auftraggebers als unwirksam gilt sie im Zweifel als ordentliche K\u00fcndigung; f\u00fcr die Abrechnung des Vertragsverh\u00e4ltnisses gilt in diesem Fall Absatz 5.2 Satz 2.<\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-5e2765e ueberschrift elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5e2765e\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p><strong>6. Schulungsleistungen<\/strong><\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-6c90c40 text elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6c90c40\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><ol><li>Anmeldungen zu Schulungen bzw. Online-Schulungen k\u00f6nnen elektronisch \u00fcber die jeweilige Anmeldeseite zur Schulung bzw. zur Online-Schulung vorgenommen werden. Die dort vorgesehenen Pflichtfelder sind vollst\u00e4ndig und richtig auszuf\u00fcllen. Franz + Wenke ist berechtigt, die Anmeldung zur\u00fcckzuweisen oder den Auftraggeber bzw. einen von ihm benannten Dritten sp\u00e4ter von der Durchf\u00fchrung der Schulung bzw. der Online-Schulung auszuschlie\u00dfen, wenn sich f\u00fcr Franz + Wenke die Vermutung aufdr\u00e4ngt, der Auftraggeber h\u00e4tte die vorgesehenen Pflichtfelder wahrheitswidrig ausgef\u00fcllt.<\/li><li>Die Anmeldung erfolgt kostenpflichtig. Die mit der Anmeldung f\u00fcr die Schulung bzw. die Online-Schulung entstehenden Kosten f\u00fcr den Auftraggeber (\u201eGeb\u00fchr\u201c) sind auf der jeweiligen Webseite, auf der der Inhalt der Schulung bzw. der Online-Schulung beschrieben wird, aufgef\u00fchrt. Eine Anmeldung kann nur bis 2 Wochen vor angegebenem Schulungs- bzw. Online-Schulungsstart erfolgen.<\/li><li>Nach Zugang der Anmeldung bei Franz + Wenke und Pr\u00fcfung der Angaben durch Franz + Wenke erh\u00e4lt der Auftraggeber \u00fcber die von ihm angegebene E-Mail-Adresse die Best\u00e4tigung der Anmeldung, im Falle einer Schulung zudem eine Teilnahmekarte, im Falle einer Online-Schulung die Zugangsdaten zur Plattform sowie die Rechnung auf elektronischem Weg; ein Rechtsanspruch auf Best\u00e4tigung der Anmeldung besteht nicht. Mit der Anmeldebest\u00e4tigung kommt der Vertrag zustande.<\/li><li>Die Geb\u00fchr ist in voller H\u00f6he gem\u00e4\u00df Rechnung bis sp\u00e4testens 1 Woche vor angegebenem Schulungs- bzw. Online-Schulungsstart zu zahlen. Geht die Geb\u00fchr nicht oder nicht vollst\u00e4ndig oder nicht rechtzeitig auf dem angegebenen Konto von Franz + Wenke ein, endet der Vertrag ohne weitere Erkl\u00e4rung (aufl\u00f6sende Bedingung) und Franz + Wenke ist berechtigt, den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Dritten von der Teilnahme an der Schulung bzw. der Online-Schulung auszuschlie\u00dfen; bei der Online-Schulung geschieht dies in der Regel durch Deaktivierung der dem Auftraggeber zugesandten Zugangsdaten zur Plattform.<\/li><li>Franz + Wenke akzeptieren bei einer Schulung ohne zus\u00e4tzliche Kosten einen Stellvertreter. Dieser ist vor Beginn der Schulung unter Nennung des Namens schriftlich, per Telefax oder elektronisch zu benennen.<\/li><li>Ob und inwieweit der Auftraggeber bei einer Online-Schulung davon Gebrauch macht, sich auf der Plattform einzuw\u00e4hlen und an der Online-Schulung teilzunehmen und\/oder andere Angebote dazu von Franz + Wenke zu nutzen, obliegt allein ihm. Die Beschaffung und Unterhaltung der daf\u00fcr notwendig technischen Ausstattung obliegt ebenfalls allein dem Auftraggeber.<\/li><\/ol><p>7.1. Der Auftraggeber hat das Recht, vor Schulungs- bzw. Online-Schulungsbeginn ohne Angabe eines Grundes vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt ist elektronisch per E-Mail, schriftlich oder online unter <a href=\"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/vertrag-widerrufen\/\">https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/vertrag-widerrufen\/<\/a> zu erkl\u00e4ren; ma\u00dfgeblich ist der jeweilige Zugang bei Franz + Wenke. Franz + Wenke erstattet dem Auftraggeber im Falle des R\u00fccktritts (i) bis 2 Wochen vor Schulungs- bzw. Online-Schulungsbeginn die tats\u00e4chlich gezahlte Geb\u00fchr; (ii) bis 1 Woche vor Schulungs- bzw. Online-Schulungsbeginn 50% der Geb\u00fchr, soweit sie vollst\u00e4ndig gezahlt wurde; abz\u00fcglich jeweils einer Bearbeitungspauschale von 50 \u20ac zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer; dem Auftraggeber bleibt es dabei nachgelassen, bei Franz + Wenke hierf\u00fcr einen geringeren Bearbeitungsaufwand nachzuweisen.<\/p><p>Im Falle eines R\u00fccktritts k\u00fcrzer als 1 Woche vor Schulungs- bzw. Online-Schulungsbeginn hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf R\u00fcckerstattung von an Franz + Wenke gezahlter Geb\u00fchren.<\/p><p>7.2. Ist es dem Auftraggeber (i) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unzumutbar oder (ii) in entsprechender Anwendung von \u00a7 616 BGB nicht m\u00f6glich, an der Schulung bzw. der Online-Schulung teilzunehmen hat er Anspruch auf kostenfreie Teilnahme an einer im Wesentlichen inhaltsgleichen Schulung bzw. einer Online-Schulung. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber Franz + Wenke vor Schulungs- bzw. Online-Schulungsbeginn seine Verhinderung unverz\u00fcglich ab Bekanntwerden beim ihm anzeigt. Wird eine solche im Wesentlichen inhaltsgleiche Schulung bzw. eine Online-Schulung innerhalb einer Zeitspanne von 6 Monaten ab Anzeige nicht angeboten erstattet Franz + Wenke dem Auftraggeber unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber (i) den wichtigen Grund und die Unzumutbarkeit oder (ii) die vorr\u00fcbergehende Verhinderung und das fehlende Verschulden Franz + Wenke gegen\u00fcber nachweist, die tats\u00e4chlich an Franz + Wenke gezahlte Geb\u00fchr abz\u00fcglich der Bearbeitungspauschale von 50 \u20ac zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer; dem Auftraggeber bleibt es dabei auch hier nachgelassen, bei Franz + Wenke hierf\u00fcr einen geringeren Bearbeitungsaufwand nachzuweisen.<\/p><p>7.3. Gibt der Auftraggeber Franz + Wenke durch eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag oder wegen schuldhafter Verst\u00f6\u00dfe gegen gesetzliche Bestimmungen Anlass, das Vertragsverh\u00e4ltnis au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen, hat der Auftraggeber Anspruch auf R\u00fcckerstattung der von ihm geleisteten Geb\u00fchr, abz\u00fcglich etwaiger von Franz + Wenke bereits erbrachter Leistungen und abz\u00fcglich des Franz + Wenke dadurch entgangenen Gewinns. Als entgangener Gewinn wird in diesem Fall ein Betrag von 10% der vereinbarten Nettoverg\u00fctung vermutet; es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, einen geringeren Gewinn bei Franz + Wenke nachzuweisen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzforderungen durch Franz + Wenke wird dadurch nicht ausgeschlossen.<\/p><p>7.4. Aus dringendem Anlass beh\u00e4lt sich Franz + Wenke Inhalts\u00e4nderungen bei der Schulung bzw. der Online-Schulung vor. F\u00fchren diese Inhalts\u00e4nderungen dazu, dass eine wesentliche Abweichung vom urspr\u00fcnglichen Schulungs- bzw. Online-Schulungsinhalt vorliegt, steht dem Auftraggeber das Recht zu, diesen Vertrag au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen. In diesem Fall erstattet Franz + Wenke dem Auftraggeber die tats\u00e4chlich an Franz + Wenke gezahlte Geb\u00fchr.<\/p><p>7.5. F\u00e4llt eine Schulung oder eine Online-Schulung aus Gr\u00fcnden, die Franz + Wenke oder deren Erf\u00fcllungsgehilfen zu vertreten haben, aus, hat der Auftraggeber Anspruch auf kostenfreie Teilnahme an einer im Wesentlichen inhaltsgleichen Schulung bzw. einer Online-Schulung. Wird ein solches innerhalb einer Zeitspanne von 6 Monaten ab Ausfall nicht angeboten erstattet Franz + Wenke dem Auftraggeber die tats\u00e4chlich an Franz + Wenke gezahlte Geb\u00fchr.<\/p><p>7.6. F\u00e4llt eine Schulung oder eine Online-Schulung aus Gr\u00fcnden, die weder der Auftraggeber noch Franz + Wenke zu vertreten haben, aus, wird Franz + Wenke bem\u00fcht sein, eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Folgeschulung bzw. eine Folge-Online-Schulung anzubieten. Einen Rechtsanspruch darauf hat der Auftraggeber hingegen nicht. Eine Erstattung der an Franz + Wenke gezahlten Geb\u00fchr findet nicht statt.<\/p><p>7.7. Bei zu geringer Teilnehmerzahl beh\u00e4lt sich Franz + Wenke vor, die Schulung bzw. die Online-Schulung \u00a0abzusagen. Die vom Auftraggeber an Franz + Wenke tats\u00e4chlich gezahlte Geb\u00fchr erstattet Franz + Wenke dem Auftraggeber in diesem Fall.<\/p><p>8.1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und best\u00e4tigt mit seiner Anmeldung, dass er \u00fcber die zur Teilnahme an einer Online-Schulung erforderliche technische Ausstattung und hinreichende Kenntnisse zur sachgerechten Verwendung derer verf\u00fcgt. Er ist selbst verantwortlich, das Vorliegen der technischen Voraussetzungen vor der Anmeldung zur Online-Schulung zu \u00fcberpr\u00fcfen, zumindest bis zur Teilnahme an diesem sicherzustellen sowie w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung der Online-Schulung aufrechtzuerhalten. Eine Erstattung der Geb\u00fchr durch Franz + Wenke bei technischen Problemen, unzureichenden technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen beim Auftraggeber, die seine Teilnahme an der Online-Schulung ausschlie\u00dfen oder erschweren und die Franz + Wenke nicht zu vertreten hat, wird ausgeschlossen.<\/p><p>8.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und best\u00e4tigt mit seiner Anmeldung, dass die dem Auftraggeber im Falle einer Anmeldebest\u00e4tigung \u00fcberlassenen Zugangsdaten zur Online-Schulung nicht an Dritte weitergegeben oder \u00f6ffentlich verf\u00fcgbar gemacht werden d\u00fcrfen. Sie sind auf die angemeldete Person des Auftraggebers personalisiert. Soweit Franz + Wenke Kenntnis davon erlangt, dass eine Online-Schulung mehrfach unter Verwendung der \u00fcberlassenen Zugangsdaten des Auftraggebers besucht wird oder dass die Daten durch den Auftraggeber \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht wurden, kann Franz + Wenke dem Auftraggeber gegen\u00fcber einen pauschalen Ausgleichsanspruch in H\u00f6he der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern geltend machen, um die die tats\u00e4chliche Teilnehmerzahl an der Online-Schulung die Zahl der angemeldeten Teilnehmer zu diesem \u00fcbersteigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzanspruchs durch Franz + Wenke ist dadurch nicht ausgeschlossen.<\/p><ol start=\"9\"><li>Die jeweiligen Schulungs- bzw. Online-Schulungs-Inhalte von Franz + Wenke sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Schulungen oder Online-Schulungen d\u00fcrfen nur aufgezeichnet werden, wenn und soweit Franz + Wenke dies vor Beginn der Schulung bzw. der Online-Schulung dem Auftraggeber gegen\u00fcber best\u00e4tigt. Diese genehmigten Aufzeichnungen d\u00fcrfen nur vom Auftraggeber benutzt werden; eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, es sei denn, einzelvertraglich ist dazu etwas anderes vereinbart. Vortragsunterlagen, die Franz + Wenke zur Einsicht oder zum Download bereitstellt, d\u00fcrfen nur vom Auftraggeber genutzt und bestimmungsgem\u00e4\u00df weiterverwendet werden; eine Weitergabe an oder die Schaffung einer Nutzungsm\u00f6glichkeit durch Dritte ist untersagt. Betriebs- oder Unternehmensmitarbeiter stehen Dritten gleich. Jede andere Form der Nutzung, insbesondere die Reproduktion, \u00f6ffentliche Verf\u00fcgbarmachung, Vervielf\u00e4ltigung oder Bearbeitung \u2013 egal ob in elektronischer oder gedruckter Form \u2013 ist nur mit vorheriger schriftlicher oder elektronischer Genehmigung von Franz + Wenke zul\u00e4ssig. Soweit Franz + Wenke Kenntnis davon erlangt, dass Schulungs- bzw. Online-Schulungs-Aufzeichnungen oder Vortragsunterlagen durch den Auftraggeber an Dritte weitergegeben oder durch den Auftraggeber \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht wurden, kann Franz + Wenke gegen\u00fcber dem Auftraggeber einen pauschalen Ausgleichsanspruch in H\u00f6he der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern geltend machen, um die die tats\u00e4chliche durch Franz + Wenke festgestellte Verwendung der Aufzeichnungen oder Vortragsunterlagen zur Schulung bzw. zur Online-Schulung die Zahl der angemeldeten Teilnehmer zu diesem \u00fcbersteigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzanspruchs durch Franz + Wenke ist dadurch nicht ausgeschlossen.<\/li><li>Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und best\u00e4tigt mit seiner Anmeldung, dass er personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, \u00fcber die er m\u00f6glicherweise im Zusammenhang mit der Schulung bzw. der Online-Schulung und ihrer Durchf\u00fchrung Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken nutzen noch Dritten zug\u00e4nglich machen wird.<\/li><li>Inhaltliche \u00c4u\u00dferungen des Referenten w\u00e4hrend oder im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung der Schulung bzw. der Online-Schulung stellen nicht automatisch und gleichzeitig die Auffassung von Franz + Wenke zu diesem Thema dar.<\/li><\/ol><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-aac15d6 ueberschrift elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"aac15d6\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p><strong>7. Verg\u00fctung und Zahlung<\/strong><\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-dfd8240 text elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"dfd8240\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><ol><li><ol><li>Hinsichtlich der mit Franz + Wenke vereinbarten Verg\u00fctung handelt es sich um Nettobetr\u00e4ge, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.<\/li><li>Franz + Wenke ist berechtigt, f\u00fcr die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorsch\u00fcsse oder f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.<\/li><li>Soweit nicht anders vereinbart sind Skontierungen unzul\u00e4ssig.<\/li><li>Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er allein durch \u00dcberschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer weiteren Mahnung bedarf es hierf\u00fcr nicht. Ab Verzugseintritt ist der offene Rechnungsbetrag mit 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Franz + Wenke sind in Ermangelung der Angabe eines abweichenden Leistungszwecks durch den Auftraggeber berechtigt, get\u00e4tigte Zahlungen erst auf etwaig entstandene Zinsforderungen, dann auf etwaig entstandene Verzugssch\u00e4den und dann auf die Hauptforderung anzurechnen.<\/li><li>Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im \u00dcbrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, ist er zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind.<\/li><\/ol><p>6. Mehrere Auftraggeber haften auf offene Rechnungsbetr\u00e4ge gesamtschuldnerisch.<\/p><\/li><\/ol><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-2208e56 ueberschrift elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2208e56\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p><strong>8. Verschwiegenheit<\/strong><\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-3febcc1 text elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"3febcc1\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><ol><li>Die Parteien verpflichten sich, \u00fcber alle w\u00e4hrend einer Vertragsumsetzung erlangten Kenntnisse hinsichtlich personenbezogener Daten und Betriebsgeheimnissen Stillschweigen gegen\u00fcber jedermann zu wahren, es sei denn, die Kenntnis erlangende Partei w\u00e4re gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Die Parteien verpflichten sich, etwaige Erf\u00fcllungsgehilfen insoweit ebenfalls sachgerecht zu verpflichten.<\/li><li>Im \u00dcbrigen gilt hierzu eine Verschwiegenheitsvereinbarung, soweit eine solche von den Parteien vereinbart wurde.<\/li><li>\u00a0<\/li><\/ol><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-4edfe6c ueberschrift elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4edfe6c\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p><strong>9.\u00a0Haftung<\/strong><\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-f86f219 text elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"f86f219\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p>Die Haftung von Franz + Wenke auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistungen, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieser Regelung eingeschr\u00e4nkt.<\/p><p>Franz + Wenke haftet ohne Begrenzung der Schadenh\u00f6he f\u00fcr durch Franz + Wenke oder die gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursachte Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p><p>F\u00fcr sonstige Sch\u00e4den haftet Franz + Wenke ohne Begrenzung der Schadenh\u00f6he ebenfalls f\u00fcr durch Franz + Wenke oder die gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursachte Sch\u00e4den.<\/p><p>Franz + Wenke haftet f\u00fcr durch Franz + Wenke oder die gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen leicht fahrl\u00e4ssig verursachte sonstige Sch\u00e4den nur dann, wenn wesentliche Pflichten des Vertrages betroffen sind. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Vertragswesentlich sind demnach die Verpflichtungen von Franz + Wenke zur rechtzeitigen und zur Vertragserf\u00fcllung ausreichenden Stellung hinreichend qualifizierter Mitarbeiter sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die f\u00fcr die vertragsgerechte Umsetzung der Empfehlungen von Franz + Wenke durch den Auftraggeber f\u00fcr diesen unerl\u00e4sslich sind und von ihm selbst nicht wahrgenommen werden k\u00f6nnen.<\/p><p>In den F\u00e4llen wesentlicher Vertragspflichtverletzungen ist die Haftung der H\u00f6he nach auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen Franz + Wenke bei Vertragsschluss aufgrund Franz + Wenke zu diesem Zeitpunkt bekannten Umst\u00e4nde typischerweise rechnen musste. Im Falle einer Haftung in diesem Fall ist die Ersatzpflicht von Franz + Wenke f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den jedoch auf einen Betrag von EUR 50.000,00 je Schadensfall beschr\u00e4nkt. Franz + Wenke haftet in vorgenanntem Falle nicht f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den, Mangelfolgesch\u00e4den oder entgangenen Gewinn.<\/p><p>Im \u00dcbrigen ist die Haftung von Franz + Wenke f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<\/p><p>Eine etwaige Haftung von Franz + Wenke nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt. Die vorstehende Haftungseinschr\u00e4nkung gilt ferner nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder fehlender garantierter Beschaffenheitsmerkmale Schadenersatzanspr\u00fcche geltend macht.<\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-e0a286e ueberschrift elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"e0a286e\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><p><strong>10.\u00a0Schlussbestimmungen<\/strong><\/p><\/div><\/div><div class=\"elementor-element elementor-element-b288bca text elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"b288bca\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\"><div class=\"elementor-widget-container\"><ol><li>Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen Franz + Wenke und dem Auftraggeber nach Wahl von Franz + Wenke M\u00fcnster oder der Sitz des Auftraggebers. F\u00fcr Klagen gegen Franz + Wenke ist in diesen F\u00e4llen jedoch M\u00fcnster ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/li><li>Die Beziehungen zwischen Franz + Wenke und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.<\/li><li>Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine sp\u00e4ter in den Vertrag aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden oder sollte sich eine L\u00fccke in dem Vertrag oder diesen AGB herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt (Erhaltung). Es ist der ausdr\u00fcckliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unter allen Umst\u00e4nden aufrechtzuerhalten und damit \u00a7 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung oder zur Ausf\u00fcllung der L\u00fccke gilt mit R\u00fcckwirkung diejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung als bestimmt, die rechtlich und wirtschaftlich dem am n\u00e4chsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages oder dieser AGB gewollt h\u00e4tten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieser Vereinbarung bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht h\u00e4tten; beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Ma\u00df der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem urspr\u00fcnglichen Ma\u00df am n\u00e4chsten kommenden rechtlich zul\u00e4ssigen Ma\u00df als vereinbart (Ersetzungsfiktion). Ist die Ersetzungsfiktion nicht m\u00f6glich, ist anstelle der nichtigen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung oder zur Schlie\u00dfung der L\u00fccke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher Ma\u00dfgabe des vorstehenden Satzes zu treffen (Ersetzungsverpflichtung). Betrifft die Nichtigkeit oder L\u00fccke eine beurkundungspflichtige Bestimmung, so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren.<\/li><li>\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages und\/oder dieser AGB bed\u00fcrfen zumindest der Textform. Dies gilt auch f\u00fcr die \u00c4nderung oder Aufhebung dieser Klausel.<\/li><\/ol><\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Franz + Wenke Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen. 1.\u00a0Geltungsbereich Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachstehend: AGB) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge mit der Franz und Wenke GmbH (nachstehend: Franz + Wenke) insbesondere f\u00fcr folgende Dienstleistungen: (i) Prozessmanagement &amp; Restrukturierung (ii) Kodierung (iii) Medizincontrolling (iv) MD(K) Management&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"inline_featured_image":false,"_price":"","_stock":"","_tribe_ticket_header":"","_tribe_default_ticket_provider":"","_tribe_ticket_capacity":"0","_ticket_start_date":"","_ticket_end_date":"","_tribe_ticket_show_description":"","_tribe_ticket_show_not_going":false,"_tribe_ticket_use_global_stock":"","_tribe_ticket_global_stock_level":"","_global_stock_mode":"","_global_stock_cap":"","_tribe_rsvp_for_event":"","_tribe_ticket_going_count":"","_tribe_ticket_not_going_count":"","_tribe_tickets_list":"[]","_tribe_ticket_has_attendee_info_fields":false,"footnotes":"","_tec_slr_enabled":"","_tec_slr_layout":""},"class_list":["post-11142","page","type-page","status-publish","hentry"],"ticketed":false,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/11142","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=11142"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/11142\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":12395,"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/11142\/revisions\/12395"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11142"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}