{"id":12285,"date":"2026-03-24T03:10:19","date_gmt":"2026-03-24T02:10:19","guid":{"rendered":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/?p=12285"},"modified":"2026-03-24T03:10:23","modified_gmt":"2026-03-24T02:10:23","slug":"labyrinthe-und-trojanische-pferde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/labyrinthe-und-trojanische-pferde\/","title":{"rendered":"Labyrinthe und trojanische Pferde"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Erste Erfahrungen mit den Hybrid-DRGs in der Unfallchirurgie und Orthop\u00e4die im Jahre 2026<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das Jahr 2026 wurde die Zahl der Hybrid-DRGs auf insgesamt 69 erweitert. Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen weiterentwickelt, unter anderem durch die Einbeziehung von Fallkonstellationen mit bis zu zwei \u00dcbernachtungen im Krankenhaus. Aus Sicht der Orthop\u00e4die und Unfallchirurgie wurden bestehende Hybrid-DRGs, etwa zur Arthrodese der Zehengelenke, inhaltlich angepasst und erweitert. Erstmals eingef\u00fchrt wurden zudem Hybrid-DRGs f\u00fcr h\u00e4ufige Frakturen des Unterarms, des Unterschenkels sowie der Klavikula.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dieser Ausweitung der Hybrid-DRGs verbindet sich die Erwartung, dass Krankenh\u00e4user \u2013 und hier insbesondere die behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte \u2013 eine aktive Rolle in der Patientensteuerung \u00fcbernehmen. Gemeint ist die fr\u00fchzeitige Weichenstellung hinsichtlich des geeigneten Versorgungs- und Abrechnungsweges. Formal stehen dabei drei Abrechnungsoptionen zur Verf\u00fcgung: die ambulante Operation im Krankenhaus nach \u00a7 115b SGB V (AOP), Hybrid-DRGs oder die vollstation\u00e4ren aG-DRGs, sofern eine station\u00e4re Behandlungsbed\u00fcrftigkeit besteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine solche proaktive Patientensteuerung ist grunds\u00e4tzlich sinnvoll. Sie dient aus Sicht der Krankenh\u00e4user der Leistungserbringung unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und der eigenen Kostensituation, aus Sicht der Patientinnen und Patienten einer bedarfsgerechten Versorgung. Voraussetzung hierf\u00fcr ist jedoch, dass die ma\u00dfgeblichen Entscheidungskriterien klar, transparent und im Klinikalltag handhabbar und umsetzbar sind. Idealerweise erfolgt die Weichenstellung bereits im Rahmen der Indikationsstellung.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach den ersten Erfahrungen mit den Hybrid-DRGs in der Orthop\u00e4die und Unfallchirurgie im Jahr 2026 zeigt sich jedoch, dass diese Erwartung nur eingeschr\u00e4nkt erf\u00fcllbar ist. Die Zuordnung zu ambulanten, hybriden oder station\u00e4ren Abrechnungswegen h\u00e4ngt zunehmend von einer Vielzahl formaler Kriterien ab, deren abrechnungssystematische Relevanz in der Aufnahmesituation h\u00e4ufig nicht vollst\u00e4ndig absehbar bzw. planbar sind und eine proaktive Patientensteuerung deutlich erschweren oder unm\u00f6glich machen. Geringf\u00fcgige Unterschiede bei Diagnosen und\/oder Prozeduren k\u00f6nnen zu grundlegend unterschiedlichen Gruppierungen f\u00fchren \u2013 mit erheblichen Konsequenzen f\u00fcr Abrechnungsstabilit\u00e4t und Pr\u00fcfanf\u00e4lligkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Die nachfolgenden Beispiele greifen diese Problematik auf. Sie zeigen anhand klinisch sehr \u00e4hnlicher Fallkonstellationen, wie formale Abgrenzungskriterien im Hybrid-DRG-System zu divergierenden Abrechnungspfaden f\u00fchren und welche strukturellen Spannungsfelder sich daraus f\u00fcr die prospektive Patientensteuerung ergeben. Die nachfolgenden Beispielszenarien dienen ausdr\u00fccklich nicht dazu, Handlungsempfehlungen f\u00fcr die Leistungserbringung abzuleiten oder bestimmte Versorgungsformen zu legitimieren. Ziel ist vielmehr, typische Konstellationen darzustellen, in denen sich aus der aktuellen Systematik von AOP, Hybrid-DRGs und aG-DRGs abrechnungstechnische Sackgassen ergeben. Diese Sackgassen bestehen unabh\u00e4ngig davon, wie die medizinische Entscheidung im Einzelfall getroffen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beispiele sind daher als systemische Illustrationen zu verstehen. Sie zeigen auf, wo die derzeitigen Regelwerke an ihre Grenzen sto\u00dfen und in welchen Konstellationen Krankenh\u00e4user mit widerspr\u00fcchlichen Anforderungen zwischen medizinischer Versorgung, Abrechnungssystematik und Pr\u00fcfrecht konfrontiert sind. Eine Bewertung oder L\u00f6sung dieser Spannungsfelder ist ausdr\u00fccklich nicht Gegenstand der Fallbeschreibungen, sondern muss der gesundheitspolitischen Weiterentwicklung vorbehalten bleiben.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Beispiel 1: Labyrinth der Diagnosen<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>Fall A: Isolierte Fraktur des Au\u00dfenkn\u00f6chels<\/strong><br>Ein erwachsener Patient stellt sich mit einer Fraktur des Au\u00dfenkn\u00f6chels vor. Es erfolgt eine offene Reposition und Osteosynthese mittels winkelstabiler Platte. Bei einer Verweildauer von weniger als drei \u00dcbernachtungen erf\u00fcllt der Fall die Voraussetzungen f\u00fcr eine Eingruppierung in die Hybrid-DRG. Die operative Leistung, die kurze Verweildauer und das Fehlen weiterer ausschlussrelevanter Diagnosen bzw. Prozeduren f\u00fchren zu einer eindeutigen Zuordnung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fall B: Au\u00dfenkn\u00f6chelfraktur mit zus\u00e4tzlicher Fingerfraktur<\/strong><br>Die klinische Situation entspricht Fall A. Zus\u00e4tzlich liegt jedoch eine Fraktur eines Fingers vor, die konservativ behandelt wird. Diese zus\u00e4tzliche Diagnose f\u00fchrt dazu, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die Hybrid-DRG nicht mehr erf\u00fcllt sind. Der Fall wird stattdessen einer vollstation\u00e4ren DRG zugeordnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl die medizinische Behandlung nahezu identisch ist, ergibt sich abrechnungssystematisch eine vollst\u00e4ndig andere Einordnung. Bei kurzer Verweildauer kann dies zu einer Pr\u00fcfung der station\u00e4ren Behandlungsbed\u00fcrftigkeit f\u00fchren. Wird diese verneint, entf\u00e4llt die DRG-Verg\u00fctung. Gleichzeitig greifen weder Hybrid-DRG noch ambulante Abrechnungsm\u00f6glichkeiten, sodass lediglich eine unzureichende Verg\u00fctung verbleibt.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Beispiel 2: Labyrinth der Prozeduren I<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>Fall C: Bimalleol\u00e4re Sprunggelenksfraktur \u2013 offene Reposition<\/strong><br>Ein Patient erleidet eine bimalleol\u00e4re Sprunggelenksfraktur. Beide Frakturen werden offen chirurgisch versorgt. Aufgrund der Kombination erfolgt keine Eingruppierung in eine Hybrid-DRG, sondern in eine vollstation\u00e4re DRG.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fall D: Bimalleol\u00e4re Sprunggelenksfraktur \u2013 geschlossene Reposition<\/strong><br>Die Ausgangssituation ist identisch, jedoch wird ein Teil der Versorgung geschlossen durchgef\u00fchrt. In diesem Fall erfolgt bei kurzer Verweildauer eine Eingruppierung in eine Hybrid-DRG.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Abgrenzung h\u00e4ngt somit nicht von der klinischen Schwere, sondern von formalen Unterschieden in der Durchf\u00fchrung ab. Auch hier entstehen bei kurzer Verweildauer relevante Abrechnungsrisiken.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Beispiel 3: Labyrinth der Prozeduren II<\/h3>\n\n\n\n<p>Ein Patient mit Au\u00dfenkn\u00f6chelfraktur erh\u00e4lt eine operative Versorgung mittels Schraubenosteosynthese. Eine alternative Versorgung mit Platte w\u00fcrde in eine Hybrid-DRG f\u00fchren, w\u00e4hrend die gew\u00e4hlte Methode in eine andere DRG gruppiert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Die unterschiedliche Gruppierung resultiert nicht aus Diagnose oder Aufwand, sondern allein aus der gew\u00e4hlten Technik und Kodierung. Bei fehlender station\u00e4rer Behandlungsnotwendigkeit entf\u00e4llt die Verg\u00fctung weitgehend.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Beispiel 4: Trojanisches Pferd<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei einer Patientin mit Hallux valgus wird eine Lapidus-Arthrodese durchgef\u00fchrt. Die alleinige Kodierung der Arthrodese f\u00fchrt nicht in eine Hybrid-DRG. Wird jedoch eine zus\u00e4tzliche, weniger aufwendige Prozedur kodiert, erfolgt eine Gruppierung in eine Hybrid-DRG.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies stellt ein typisches Beispiel f\u00fcr Erl\u00f6sminderung durch Leistungsausweitung dar. Die zus\u00e4tzliche Leistung ver\u00e4ndert die Gruppierung, obwohl sie medizinisch weniger relevant ist.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Systemische Grenzen der Fallsteuerung<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Beispiele zeigen, dass die abrechnungssystematische Einordnung medizinisch vergleichbarer F\u00e4lle zunehmend von formalen Detailkriterien abh\u00e4ngt, deren Tragweite in der Akutsituation oft nicht \u00fcberblickt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob ein Fall in eine Hybrid-DRG, eine station\u00e4re DRG oder in andere Abrechnungswege f\u00e4llt, entscheidet sich h\u00e4ufig nicht anhand klinischer Kriterien, sondern anhand von Kodierungsdetails wie zus\u00e4tzlichen Diagnosen, Art der Reposition oder gew\u00e4hlter Technik.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Kriterien entfalten ihre Wirkung h\u00e4ufig erst nachtr\u00e4glich. In der praktischen Aufnahmesituation sind sie entweder noch nicht vollst\u00e4ndig verf\u00fcgbar oder kaum prognostizierbar. Die Erwartung, dass Krankenh\u00e4user unter diesen Bedingungen eine prospektive Patientensteuerung durchf\u00fchren k\u00f6nnen, erscheint unrealistisch.<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders problematisch ist, dass geringf\u00fcgige formale Abweichungen nicht nur zu unterschiedlichen Gruppierungen f\u00fchren, sondern auch zu stark variierender Pr\u00fcfanf\u00e4lligkeit. W\u00e4hrend einige Konstellationen konsistent abgebildet werden, geraten andere F\u00e4lle in Abrechnungssituationen, die nur durch nachgelagerte Pr\u00fcf- und Korrekturmechanismen l\u00f6sbar erscheinen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beispiele zeigen somit kein Fehlverhalten, sondern ein strukturelles Problem des Systems. Ein Abrechnungssystem, das fr\u00fchzeitige Entscheidungen verlangt, deren Auswirkungen erst retrospektiv transparent werden, verlagert Risiken zwangsl\u00e4ufig in die klinische Routine.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund st\u00f6\u00dft die Idee einer klaren, transparenten und proaktiven Patientensteuerung an systemische Grenzen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erste Erfahrungen mit den Hybrid-DRGs in der Unfallchirurgie und Orthop\u00e4die im Jahre 2026 F\u00fcr das Jahr 2026 wurde die Zahl der Hybrid-DRGs auf insgesamt 69 erweitert. Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen weiterentwickelt, unter anderem durch die Einbeziehung von Fallkonstellationen mit bis&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":12286,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"inline_featured_image":false,"_price":"","_stock":"","_tribe_ticket_header":"","_tribe_default_ticket_provider":"","_tribe_ticket_capacity":"0","_ticket_start_date":"","_ticket_end_date":"","_tribe_ticket_show_description":"","_tribe_ticket_show_not_going":false,"_tribe_ticket_use_global_stock":"","_tribe_ticket_global_stock_level":"","_global_stock_mode":"","_global_stock_cap":"","_tribe_rsvp_for_event":"","_tribe_ticket_going_count":"","_tribe_ticket_not_going_count":"","_tribe_tickets_list":"[]","_tribe_ticket_has_attendee_info_fields":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-12285","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-uncategorized"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12285","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=12285"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12285\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":12287,"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12285\/revisions\/12287"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/media\/12286"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=12285"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=12285"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/dasgesundheitswesen.de\/2025\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=12285"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}