Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat den Hybrid-DRG-Katalog 2026 erheblich ausgeweitet und umfasst nun interventionelle kardiologische und radiologische Verfahren, laparoskopische Eingriffe sowie traumatologisch-orthopädische Leistungen. Diese Ausweitung markiert einen tiefgreifenden Eingriff in bisherige Vergütungs- und Versorgungslogiken und zwingt Krankenhäuser zur grundlegenden Anpassung ihrer Prozesse, Infrastrukturen und strategischen Ausrichtung. Die Entwicklung steht exemplarisch für den politischen Druck zur Überwindung sektoraler Grenzen und deutet darauf hin, dass die „Hybridisierung“ letztendlich nur ein Schritt zur vollständigen Ambulantisierung sein soll.