Mit der Einführung der Hybrid-DRGs nach § 115f SGB V verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, ausgewählte Leistungen sektorenübergreifend einheitlich zu vergüten. Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Vergütungsregelung, nicht um die Schaffung eines neuen Versorgungssektors. Parallel hierzu erfolgt durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eine strukturelle Neuordnung der stationären Versorgung über leistungsgruppenbezogene Krankenhausplanung.