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MedizinRECHT meets MedizinCONTROLLING | Kooperationsseminar

Datum und Uhrzeit:

8. Oktober 2025 - 9:30 Uhr  bis  16:30 Uhr

Teilnahmegebühr:

300,00 €

Preis zzgl. MwSt.

Veranstaltungsort:

Online

Was erwartet Sie?

Alles, was Sie wissen müssen, auf einen Blick
Allgemeines

Das Seminar findet an zwei verschiedenen Terminen statt:

1. Termin:

09.09.2025 | 09:30-16:30 Uhr
Online-Seminar

2. Termin:

08.10.2025 | 09:30-16:30 Uhr
Online-Seminar

09:30 Uhr: Begrüßung der Teilnehmer und Beginn der Veranstaltung
  • „Neue BSG-Rechtsprechung“ zu diversen Themen, u.a. zu GBA-Richtlinien, Fristen der PrüfvV
10:30 Uhr: Kaffeepause 11:00 Uhr: Fortsetzung der Veranstaltung
  • Rechtsfragen zur LOPS-RL und zu Hybrid-DRG‘s
Referent: Eric Gröger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Magdeburg

12:00 Uhr: Mittagspause

13:00 Uhr: Hybrid-DRG‘s – es bleibt spannend

Hybrid-DRGs – Neuerungen 2025
  • Erweiterung der Leistungsbereiche
  • Differenzierung der Kontextfaktoren – erhebliche Auswirkungen auf die Praxis
  • Gut gemeint oder gut gemacht? – Der Fauxpas für die Gastroenterologie
Entwicklung für das Jahr 2026
  • Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss – Auftrag an InEK undInBA
  • Neue Leistungsbereiche – Hochrisikobereich Kardiologie
  • Verweildauerausweitung – die Diskussion um die uGVD war gestern
  • Sachkosten und Kalkulation – es bleibt spannend.
14:30 Uhr: Kaffeepause

15:00 Uhr: Gesundheitsreform – wie könnte es weitergehen?

Wie geht es weiter – Umsetzung durch die Selbstverwaltung
  • Die Krankenhausreform – Reform der Reform?
  • Leistungsgruppen und Leistungsgruppengrouper
  • Fahrplan der Reform – verlässlich wie die Deutsche Bahn
  • Vorhaltefinanzierung – großer Wurf oder Mogelpackung?
Referent: Andreas Wenke, Franz + Wenke GmbH, Münster

16:30 Uhr: Ende der Veranstaltung

Für wen ist der Kurs geeignet?

  • Mitarbeiter/Innen des ärztlichen Dienstes, des Medizincontrollings und des Patientenmanagements
  • Kodierfachkräfte
  • Jurist/Innen

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Seite der Kanzlei BREGENHORN-WENDLAND & Partner Rechtsanwälte mbB (siehe Link weiter unten: „Zur Anmeldung”)

Anmeldungen sind verbindlich. Die schriftliche Annullierung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Seminarabsage vor. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.

Alle Fortbildungen

Auch als Inhouse Schulung

Wir bieten diese Fortbildung sowie ALLE anderen unserer Schulungen selbstverständlich auch als individuell zugeschnittene Inhouse-Veranstaltungen an – Präsenz & online. Dabei gehen wir auf Wunsch auf Ihre speziellen Fachgebiete und Fragestellungen ein und identifizieren Problemfelder sowie Optimierungspotenziale gerne auch anhand Ihrer §21-Daten.

Interesse? Dann sprechen Sie uns einfach an und wir erarbeiten mit Ihnen ein individuelles Schulungskonzept abgestimmt auf Ihre Ansprüche und Ihren Klinikalltag!

Anmelden

Die Anmeldung für dieses Seminar erfolgt über ein Formular auf der Seite der Kanzlei BREGENHORN-WENDLAND & PARTNER RECHTSANWÄLTE MBB.