Anspruch und Realität einer vermeintlichen Strukturreform
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das bislang fallzahlbasierte Krankenhausfinanzierungssystem grundlegend zu reformieren. Durch die Einführung einer sogenannten Vorhaltefinanzierung soll ein Teil der Erlöse künftig unabhängig von der erbrachten Leistungsmenge gezahlt werden. Als Ziel dieser Finanzierungsänderung werden insbesondere die Steigerung von Versorgungssicherheit, Qualität und Planungssicherheit der Krankenhäuser genannt.