Zeitenwende in der Krankenhausplanung

Auswirkungen des Leistungsgruppen-Groupers des InEK

Ab 2027 dürfen stationäre Leistungen nur noch von Einrichtungen erbracht werden, denen die jeweilige Leistungsgruppe im Rahmen der Landeskrankenhausplanung zugewiesen wurde. Mit der Zertifizierung des LG-Groupers Version 1.0 am 5. Februar 2025 hat das InEK das zentrale Werkzeug zur Umsetzung der Krankenhausstrukturreform bereitgestellt. Der Grouper weist stationäre Behandlungsfälle einer der bundesweit normierten Leistungsgruppen (LG) zu, wobei nicht alle der in der Anlage 1 SGB V definierten LG derzeit erreicht werden. Auch wenn die aktuell vorliegende Version des LG-Groupers vom InEK selbst als nicht praxistauglich beschrieben wird, so existiert für die Krankenhäuser derzeit keine andere Grundlage für die Einschätzung der eigenen Leistungen und die Beurteilung der in vielen Bundesländern noch unterjährig erforderlichen Antragstellung.