Klinikberatung

MD(K)-Management

Unsere Leistungen zum Thema

Vor dem Hintergrund der sich ändernden Rahmenbedingungen des MDK-Reformgesetzes bieten wir Ihnen eine ergebnisorientierte Begleitung Ihres MDK-Managements. Wir stellen Ihnen dabei unsere kompetente Beurteilung hinsichtlich des Klagerisikos Ihrer offenen Fälle aus der Sicht des medizinischen Managements zur Verfügung. Dabei sichten wir Ihre nicht abgeschlossenen Fälle und erarbeiten ggf. mit Ihnen zusammen sinnvolle und pragmatische Strategien zur Umsetzung von Pauschalverhandlungen mit den Kostenträgern. Ergänzend analysieren wir die einzelnen Schritte Ihres MDK-Managements und optimieren die Prozesse im Sinne einer höheren Effizienz.

Auch wenn die Deutschen Kodierrichtlinien und die übrigen Vorgaben  der Klassifikationssysteme und der Abrechnungsbestimmungen in vielen Bereichen der stationären Abrechnung Klarheit schaffen, sind auch nach mehr als zehn Jahren im G-DRG-System noch weitaus nicht alle Unklarheiten beseitigt.

Unterschiedliche Lesarten und Interpretationen der am Abrechnungsprozess beteiligten Leistungserbringer und Kostenträger führen auch weiterhin nicht selten zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Ein nicht geringer Teil dieser unterschiedlich beurteilten Sachverhalte führt letztlich in die sozialgerichtliche Auseinandersetzung, wobei auch dort fachlich inhaltlich nicht immer finale Klarheit zu erlangen ist.

Wir unterstützen die Akteure im Gesundheitswesen in allen strittigen Fragen der Kodierung und Abrechnung und erstellen Ihnen fachlich fundierte Gutachten hinsichtlich aller Aspekte der stationären Abrechnung. Hierbei hilft uns unsere langjährige Erfahrung als Sachverständige bei Sozialgerichtsverfahren.

Ebenso übernehmen wir temporär oder auch dauerhaft das MDK-Management für Kliniken und prüfen medizinisch-inhaltlich die Kodierung und Abrechnung auf Schwachstellen in Dokumentation und Argumentation.

Hierbei erfolgt die Beurteilung immer aus dem medizinischen Blickwinkel, eine Rechtsberatung durch uns kann und darf hierbei selbstverständlich nicht erfolgen.

Wir arbeiten im Netzwerk aber auch mit erfahrenen Medizinjuristen zusammen, sodass Ihnen auch hier ggf. in enger Kooperation  entsprechende Beratung durch eigenständige Kanzleien zugänglich gemacht werden kann.

MD(K)-Management

MD(K)-Management vor Ort

MD(K)-Management -

MD(K)-Management vor Ort

Gerne übernehmen wir temporär oder auch dauerhaft das MDK-Management für Ihre Klinik und prüfen sowohl in Einzelfällen als auch systematisch medizinisch-inhaltlich die Kodierung und Abrechnung auf Schwachstellen in Dokumentation und Argumentation.

Wo erforderlich, unterstützen wir Sie auch beim Aufbau eines MDK-Berichtswesens in Kooperation mit Ihrem Medizincontrolling und Ihrer EDV-Abteilung. Insbesondere vor dem Hintergrund der bereits beschlossenen und noch kommenden Veränderungen durch das MDK-Reformgesetz liegen hier erhebliche Chancen zur Erlössicherung für die Kliniken.

Sie sind interessiert oder haben Fragen an uns? Gern helfen wir Ihnen weiter und unterbreiten Ihnen hierfür ein maßgeschneidertes Angebot auf Grundlage Ihrer individuellen Bedürfnisse!
Kontaktieren Sie uns unverbindlich:

MD(K)-Management

Beurteilung von Klagefällen aus Sicht des Medizinischen Managements

MD(K)-Management -

Beurteilung von Klagefällen aus Sicht des Medizinischen Managements

Die Kodierung stationärer Krankenhausbehandlungen ist regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Akteuren. Dabei steht für Kliniken häufig die Frage im Vordergrund, inwieweit eine sozialgerichtliche Klage zum Ziel einer ungeminderten Abrechnung strittiger Fälle führen kann.

Wir prüfen für Sie alle Fragen der Kodierung und Abrechnung und erstellen Ihnen fachlich fundierte Beurteilungen hinsichtlich aller Aspekte der stationären Abrechnung. Hierbei hilft uns auch unsere langjährige Erfahrung als Sachverständige bei Sozialgerichtsverfahren.

Die Beurteilung erfolgt dabei immer aus dem Blickwinkel des medizinischen Managements, eine Rechtsberatung durch uns kann und darf selbstverständlich nicht erfolgen. Wir arbeiten im Netzwerk mit erfahrenen Medizinjuristen zusammen, sodass Ihnen auf Wunsch auch eine juristische Beratung durch eigenständige Kanzleien vermittelt werden kann.

Sie sind interessiert oder haben Fragen an uns? Gern helfen wir Ihnen weiter und unterbreiten Ihnen hierfür ein maßgeschneidertes Angebot auf Grundlage Ihrer individuellen Bedürfnisse!
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MD(K)-Management

Sozialgerichtsgutachten

Sozialgerichtsgutachten

MD(K)-Management -

Sozialgerichtsgutachten

Häufig ist eine Einigung zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern hinsichtlich strittiger Aspekte von Kodierung und/oder der Verweildauer von Behandlungsfällen außergerichtlich nicht möglich.

Wir prüfen diese Fälle sowohl im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens, aber auch regelmäßig im Auftrag unterschiedlicher Sozialgerichte auf die Einhaltung der Deutschen Kodierrichtlinien und die Sachgerechtigkeit der Abrechnung vor dem Hintergrund der klinischen Dokumentation. Dabei beurteilen wir alle Aspekte möglicher Streitpunkte im Zusammenhang mit der Abrechnung stationärer Behandlungsleistungen.

Sie sind interessiert oder haben Fragen an uns? Gern helfen wir Ihnen weiter und unterbreiten Ihnen hierfür ein maßgeschneidertes Angebot auf Grundlage Ihrer individuellen Bedürfnisse!
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Auch wenn die Deutschen Kodierrichtlinien und die übrigen Vorgaben  der Klassifikationssysteme und der Abrechnungsbestimmungen in vielen Bereichen der stationären Abrechnung Klarheit schaffen, sind auch nach mehr als zehn Jahren im G-DRG-System noch weitaus nicht alle Unklarheiten beseitigt.

Unterschiedliche Lesarten und Interpretationen der am Abrechnungsprozess beteiligten Leistungserbringer und Kostenträger führen auch weiterhin nicht selten zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Ein nicht geringer Teil dieser unterschiedlich beurteilten Sachverhalte führt letztlich in die sozialgerichtliche Auseinandersetzung, wobei auch dort fachlich inhaltlich nicht immer finale Klarheit zu erlangen ist.

Wir unterstützen die Akteure im Gesundheitswesen in allen strittigen Fragen der Kodierung und Abrechnung und erstellen Ihnen fachlich fundierte Gutachten hinsichtlich aller Aspekte der stationären Abrechnung. Hierbei hilft uns unsere langjährige Erfahrung als Sachverständige bei Sozialgerichtsverfahren.

Ebenso übernehmen wir temporär oder auch dauerhaft das MDK-Management für Kliniken und prüfen medizinisch-inhaltlich die Kodierung und Abrechnung auf Schwachstellen in Dokumentation und Argumentation.

Hierbei erfolgt die Beurteilung immer aus dem medizinischen Blickwinkel, eine Rechtsberatung durch uns kann und darf hierbei selbstverständlich nicht erfolgen.

Wir arbeiten im Netzwerk aber auch mit erfahrenen Medizinjuristen zusammen, sodass Ihnen auch hier ggf. in enger Kooperation  entsprechende Beratung durch eigenständige Kanzleien zugänglich gemacht werden kann.